TUMORSCHMERZ
Opiat-Analgesie, Opiat-Therapie

Modifizierter und aktualisierter Beitrag aus dem Buch "Ambulante und stationäre Therapie chronischer Schmerzen", herausgegeben von R. Le eser, ärztl. Dir. der Bad Mergen theimer Schmerzkliniken. Enke Verlag Stuttgart (Nov. 1995, 2. Auflage), ISBN 3-432-9932-1 * (Beurteilung im Deutschen Ärzteblatt, Heft 27, 5.7.1996: Ausgereiftes Handbuch der Schmerztherapie mit einem vorzüglichen pharmakologischen Überblick).

Ein Tumorschmerz wird von von betroffenen Patienten in 70%, in fortgeschrittenen Krankheitsstadien noch häufiger, als Hauptsymptom (= Hauptbeschwerde) angegeben (Hankemeier et al. 1989, Zech et al. 1988, Twycross 1990).

Obwohl wirksame Methoden der Schmerzbehandlung bekannt und zumindest in den Industrieländern verfügbar sind, werden leider viele Patienten mit einem Tumorschmerz aus Unkenntnis, Furcht vor Suchtentstehung und restriktiver Gesetzgebung nicht ausreichend analgetisch therapiert. 
Bei richtiger Anwendung der schmerztherapeutischen Behandlungsmöglichkeiten beträgt die Erfolgsquote bei einem Tumorschmerz 90% (Strumpf 1993). 
Schmerztherapie und dadurch erzielte Schmerz
freiheit ist jedoch bei einem malignen (= bösartigen) Tumorleiden einer der wichtigsten Faktoren zur Erhaltung von Lebensqualität und eine zumeist notwendige Ergänzung kausaler (= ursächlicher) Therapiemöglichkeiten. Wichtig ist, daß zur Behandlung des Tumorschmerz es alle diese Methoden in ein umfassendes Behandlungskonzept eingebunden sind, das das körperliche, seelische und soziale Wohlbefinden soweit wie irgend möglich fördert. Als Leitlinie der Schmerztherapie und grobe Orientierung, die jedoch unbedingt den Erfordernissen des einzelnen Patienten angepaßt werden muß, kann ein Stufenschema wie das von der Weltgesundheitsorganisation publizierte, dienen (Klaschik 1990, Zech et al. 1988), das wir in nachstehender Tabelle nach unseren Erfahrungen abwandeln.

Tabelle: Stufenschema zur Behandlung bei einem Tumorschmerz

A. Kurative Therapie (auf Heilung ausgerichtete Behandlung) bei Tumorschmerz:

     Operation, Chemotherapie, Strahlentherapie

 

 

B. Palliative Therapie (krankheitsmilderne Behandlung) bei Tumorschmerz:

    1. sogenannte periphere Schmerzmittel (Paracetamol, nicht-
        steroidale Antirheumatika, Metamizol)
(= Analgetika, die vorwiegend

        am Ort  der Schmerzentstehung wirken)

    2. zentral wirksame Analgetika (= Schmerzmittel die im Rücken mark /
      
Gehirn wirken) ohne BTM- (= Betäubungsmittelgesetz-) Rezept

    3. systemische Opiat-Therapie (= Behandlung mit opiumähnlichen

        Schmerzmitteln, die auf das Nervensystem wirken) (vorzugsweise in
        Form von Tabletten, Tropfen)


Den Erfordernissen des Patienten angepaßt können bei einem Tumorschmerz Arzneimittel der Gruppe 1 mit 2 oder 3 kombiniert werden.
 

C. Alternative palliative Verfahren bei Tumorschmerz:

 

 

 

     a) Nerven- bzw. rückenmarknahe Blockaden mit örtlichen

 

         Betäubungsmitteln, auch kontinuierlich mit Katheter.

 

     b) Peridurale Opiat-Analgesie oder spinale Opiat-Analgesie
         (= rückenmarknahe Betäubung mit opiumähnlichen
Substanzen) mit/

 

         ohne Port oder Pumpe

     c) Permanente (neurolytische) Blockaden (= Zerstörung

 

         schmerzleitender Nerven) bei Tumorschmerz

 

 

 

     d) Neurochirurgische Verfahren (= operative Unterbrechung

         der Schmerzreizleitung) bei Tumorschmerz

 

 

 

Grundzüge der medikamentösen Behandlung bei Tumorschmerz: 

Nicht alle Schmerzen, unter dem ein Tumorpatient leidet, sind Tumorschmerz en, also durch den Tu mor verursacht. Die meisten Patienten haben gleichzeitig mehrere Schmerz ursachen, von denen der Schmerztherapeut eine möglichst zutreffende Vorstellung haben sollte. 
Vor allem myofasziale Schmerzen
(= von Muskeln oder deren Bindegewebsumhüllung ausgehend), die durch lange Bettlägerigkeit und Verspannungen begünstigt werden, treten häufig auf und können mit einfachen Mitteln (Lagerung, Mobilisation, Massage, örtlichen Betäubungen, Mittel zur Muskelentspannung, einfache Schmerzmittel) behandelt werden, ohne daß z.B. eine Erhöhung der bereits gegebenen Opiat -Dosis (= Menge an opiumhaltigen Schmerzmitteln) wegen "stärkerer Schmerzen" erforderlich ist. 
Eine Schmerz
mittelgabe auf Dauer sollte grundsätzlich nach festem Zeitschema erfolgen, entsprechend der Wirkdauer der Substanzen. 
Zur Bekämpfung unregelmäßiger und eher selten auftretender Schmerzspitzen kann gerade bei einem Tumorschmerz zur Basismedikation
(= Grundverordnung) bei Bedarf ein weiteres Schmerzmittel gegeben werden. 
Bei bereits auf retardiertes orales Morphin
(= morphiumhaltige Tabletten mit verzögerter Abgabe) eingestellten Patienten kommt dafür die schneller resorbierbare (= im Darm aufnehmbare) wäßrige Morphin-Lösung in Betracht, die von jedem Apotheker hergestellt werden kann. 
Ist der Patient auf Buprenorphin mit dem Schmerzpflaster (Transtec®) eingestellt, so kann bei Sch
merzspitzen zusätzlich die schnell resorbierbare (= Aufnahme in den Körper) sublinguale (= unter der Zunge verabreichte) Form (z.B. Temgesic®) gegeben werden. 
Wird die Basismedikation mit dem Schmerzpflaster Durogesic® (Fentanyl) durchgeführt, so können auch bei einem Tumorschmerz Sch
merzspitzen mit ACTIQ® abgefangen werden, diese Fentanyl-Darreichungsform wird mit Hilfe eines speziellen Applikators über die Wangenschleimhaut inkorporiert (= in den Körper/Organismus eingebracht)
Eine Kombination von Opioiden sollte wegen des Agonisten/Antagonisten-Problems
(= teilweise gegenseitige Wirkungsaufhebung) unterbleiben.

Die Gabe von sog. Ko-Analgetika (= Mittel die Schmerzmittel in ihrer Wirkung unterstützen) kann bei einem Tumorschmerz auf allen Therapiestufen nützlich sein, ihre Indikationen (= Anzeigen) sind davon eher unabhängig.
Kortikoide
(= mit Cortison verwandte Substanzen) sind nützlich bei entzündlicher Schwellung, Hirndruck und auch, als erwünschte Nebenwirkung, zur Appetitanregung. 
Psychopharmaka
(= Mittel zur Behandlung der Psyche), insbesondere Neuroleptika und Antidepressiva, können den psychischen Zustand der Patienten mit einem Tumorschmerz stabilisieren helfen und eventuell Schmerzmittel einsparen. Ihre Verwendung sollte sorgsam bedacht werden, weil sie die Entscheidungsfähigkeit und die Fähigkeit zur Auseinandersetzung mit der Krankheit stark beeinträchtigen können. Sie sollten keinesfalls als Ersatz für menschliche Zuwendung mißbraucht werden. 
Biphosphonate
, z.B. Ostac®, können infiltratives Wachstum von Knochenmetastasen hemmen und dadurch den Tumorschmerz lindern. 
Eine Zusatzmedikation
(= zusätzliche Mittel) zur Vermeidung von Nebenwirkungen der Therapie, wie z.B. Abführmittel, Antiemetika (= Mittel gegen Übelkeit), Ulkusprophylaxe (= Mittel zur Verhinderung eines Magen/Darm-Geschwürs), ist regelmäßig erforderlich.

Komponenten der Stufentherapie bei Tumorschmerz: 
Periphere Analgetika
(= Schmerzmittel die vorwiegend am Ort der Schmerzentstehung wirken) sind besonders bei Knochen - und Muskelschmerzen angezeigt und können auch in fortgeschrittenen Krankheitsstadien wirksam sein. 
Zentral wirksame Analgetika
(= Schmerzmittel die im Rückenmark / Gehirn wirken) ohne BTM- (= Betäubungsmittelgesetz-) Rezeptpflicht (= nicht unter das Betäubungsmittelgesetz fallend) können ausreichend wirksam sein; Abführmittel sind bei ständiger Codein-Einnahme regelmäßig notwendig. 
Mit dem Übergang auf die systemische orale Opiat-Therapie
(= opiumhaltige Tabletten, Tropfen, Pflaster, die auf das Nervensystem wirken) sollte gerade bei einem Tumorschmerz nicht zu lange gezögert werden. Sie gilt heute als bewährte Standardmethode nicht nur für präfinale (= vor dem Tod stehende), sondern vor allem auch für ambulante Patienten mit schweren Schmer zen (Zenz 1990, Strumpf 1993) und kann sehr zur Erhaltung einer zufriedenstellenden Lebensqualität beitragen.
Die zusätzliche Gabe von Abführmittel ist bei Einnahme von opiumähnlichen Medikamenten fast immer erforderlich. Dieser Tatsache Rechnung tragend gibt es die fixe Kombination von Oxycodon und Naloxon
(= Opioid-Antagonist) in retardierter Form (Targin®). Der Naloxon-Anteil wirkt einer opioidinduzierten Verstopfung bzw. Einschränkung der Darm tätigkeit entgegen.  
Atemdepression
(= Abflachung der Atemzüge und damit behinderte Sauerstoffaufnahme und Kohlendioxidabgabe) als Nebenwirkung spielt meist keine Rolle, da der Schmerzreiz sozusagen antagonistisch (= entgegen) wirkt. 
Gefährlich kann es allerdings werden , wenn zur Bekämpfung des Tumorschmerz
es zusätzlich eine Nervenblockade mit einem örtlichen Betäubungsmittel durchgeführt wird. Der Wegfall des Schmerzreizes führt prompt zu einer Atemdepression, die u.U. den Einsatz von Naloxon (Narcanti®) notwendig macht.

Bei Opiat-Therapie sollten auch Synergismen (= gegenseitig unterstützende, verstärkende Wirkungen) bei gleichzeitiger Einnahme von z.B. Benzodiazepinen bedacht werden. Die übrigen Nebenwirkungen sind nach heutiger Erfahrung erstaunlich gering. Durch die Einnahme in festen Zeitintervallen kann eine Abhängigkeit vermieden werden, sie tritt bei Patienten, die z.B. Morphin ausschließlich zur Analgesie (= Schmerzbekämpfung) einnehmen, nur selten auf. Die entstehende Miosis (= Engstellung der Pupille) stört meist wenig. 
Daß die Befürchtung, süchtig zu werden, nur selten auftritt, bedarf näherer Erläuterung bei Patienten und Ärzten. Die erforderliche Dosis liegt meist zwischen 30 und 100mg pro Tag für orales
(= durch den Mund eingenommenes) Morphin, jedoch mit erheblichen individuellen Unterschieden. Selten benötigen einzelne Patienten weit höhere Dosen, z.B. 500 mg Morphin pro Tag und mehr. Eine Notwendigkeit zur Dosiserhöhung durch Adaptation (= Anpassung des Organismus an veränderte Bedingungen) oder Toleranzentwicklung (= zunehmender Wirkungsverlust) soll selten (Zenz 1990), manchmal sollen sogar Dosisreduktionen möglich sein. 
In einer Studie von Liverani et al. (1990) war hingegen eine Verdopplung der Dosis während der Therapiedauer vor allem bei Patienten mit einem Tumorschmerz erforderlich.

   

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